top of page

Gutes Sehen am Arbeitsplatz

​

Jeder zweite Deutsche arbeitet täglich vor einem PC-Bildschirm. Seit 2016 gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die den Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz regelt. Dazu gehören u.a. Vorschriften bzgl. eines beweglichen Monitors mit klarer Auflösung, geringe Strahlenbelastung, ergonomische Tastatur und Sitz sowie eine optimale Beleuchtung.  

 

Doch nicht immer lässt es sich vermeiden, dass z. B. Tageslichteinfall durch die Fenster den Blick auf den Monitor beeinträchtigt. Störenden Blendwirkungen, Spiegelungen oder Reflexionen im Umfeld des Arbeitsplatzes sind die Folge.

 

Dazu kommt, dass durch die ständige Fokussierung auf Nahsicht und zu wenig Tageslicht die Kurzsichtigkeit gefördert wird. So ist die Zahl der Betroffenen erheblich angestiegen. Beispielsweise war in China vor wenigen Jahrzehnten nur jeder Fünfte von Kurzsichtigkeit betroffen. Heute sind dort 95 Prozent der Jugendlichen kurzsichtig und wir erleben eine ähnliche Entwicklung auch in Europa. In Deutschland sind es bei den Jugendlichen mittlerweile etwa 50 Prozent die kurzsichtig sind, ebenfalls mit steigender Tendenz.
(Quelle: SWR2 Wissen aktuell mit Gespräch mit Prof. Frank Holz, 28.6.2018)

 

Die Folgen sind trockene, tränende oder brennende Augen, Kopf- oder Nackenschmerzen, Lichtempfindlichkeit oder gar Doppelbilder auf der Tastatur. Die Augen leisten quasi Hochleistungssport und ermüden schneller. Deshalb ist es wichtig, neben einer guten technischen Ausstattung und dem geeigneten Büromobiliar vor allem auch auf die richtige Brille zu achten.

 

Übrigens: Ihr Arbeitgeber ist gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet, an Bildschirmgeräten tätigen Arbeitnehmern diese Brille zur Verfügung zu stellen und die Kosten in erforderlichem Umfang zu übernehmen. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach oder sprechen Sie uns vor Ort an!

bottom of page